Waffensachkunde

  gem. §7 WaffG.





In Zusammenarbeit mit unseren Partnern bieten wir verschiedene Ausbildungen an, unter anderem auch die Waffensachkunde für Berufswaffenträger und Sportschützen.

Die Anerkennung des Lehrganges setzt nach §3 Abs. 3AWaffV voraus, dass die Dauer des Lehrganges eine ordnungsgemäße Vermittlung gewährleistet.

Vom Waffengesetz vorgeschrieben sind 24 Stunden a. 45 Minuten Seminarzeit, plus 2 Stunden schriftliche Prüfung, plus praktische Prüfung.

Waffensachkunde Lehrgang

Sportschützen / Berufswaffenträger
Datum : Juni 2023
Uhrzeit: 09.00 bis 18.00 Uhr
Ort: Dortmund


Waffensachkunde Lehrgang

Sportschützen / Berufswaffenträger
Datum: Juli 2023
Uhrzeit: 09.00 bis 18.00 Uhr
Ort: Dortmund



Staatliche Anerkennung gemäß § 3 Abs. 2 AWaffV. Erteilt durch das Polizeipräsidium Münster, zur Durchführung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition.

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Adresse

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Pestalozzistr. 16
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Telefon: 02041 - 46 22 696
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